Ministerielle Zusammenarbeit
Für die verbindliche Einführung der durch BIM.Hamburg erarbeiteten BIM-Anwendungsempfehlungen bedarf der hoheitlichen Einführung über etablierte ministerielle Prozesse.
Der Prozess zur Hebung der BIM-Anwendungsempfehlungen zu verbindlichen Standards bleibt dabei in der Hoheit der zuständigen Behörde:
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) z.B. über Rundschreiben des Ingenieurbaus, Straßenwesens, Vertragswesens und zusätzlicher technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg.
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) z.B. über Vorschriften und Richtlinien des Hochbaus sowie der VV Bau sowie der Digitalisierung ministerieller Prozesse, Bsp. Digitaler Bauantrag.
- Statische Prüfstelle Hafen z.B. über ZTV im Hafenbau.
- etc.
Die Senatskanzlei Amt IT und Digitalisierung verantwortet die übergeordnete Digitalstrategie der FHH in der BIM als strategisches Kernvorhaben verankert ist.