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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://bim.hamburg.de veröffentlichte Website der BIM.Hamburg. Als BIM.Hamburg im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum vom 28.04.2025 bis 29.04.2025 durchgeführten Bewertung durch die Dataport AöR.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Anpassbarkeit: Es sind einige visuelle Listen vorhanden, die aktuell noch nicht als solches strukturiert sind.
  • Navigierbarkeit: Es sind seitenübergreifend aussageschwache Linktexte („Mehr“, „Weiterlesen“, „Kontakt“) vorhanden, die die Navigierbarkeit auf den Webseiten erschweren können.
    Bei den Suchergebnissen gibt es in jedem Ergebnis den Link „Mehr“. Diese unterscheiden sich programmatisch, dass sie den Teaser-Text ausgeben. Teilweise sind hier doppelte IDs vorhanden, sodass fehlerhafte Texte ausgegeben werden.
  • Kompatibel: Statusmeldungen zu Suchergebnissen sind nicht programmatisch verfügbar.
    Die Suchergebnisse sind eine Aufzählung von Verlinkungen zu einem Begriff. Diese Container haben keine passenden HTML-Strukturelement als Liste.
  • Downloads: Eingebundene PDF-Dokumente sind nicht PDF/UA konform.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.01.2026 erstellt zuletzt am 29.04.2025 überprüft. 

Fazit: Die Website ist zum größten Teil zugänglich gestaltet. Es gibt einige Mängel der Barrierefreiheit, die die Nutzung einschränken.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter bim@gv.hamburg.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstellebehinderung

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg