Arbeitsweise von BIM.Hamburg

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Arbeitsweise von BIM.Hamburg

Die Arbeitsweise von BIM.Hamburg folgt einem 4-stufigen Entwicklungsprozess der BIM-Standards: Von der Erarbeitung in den BIM-Leitstellen über den Skalierungsprozess innerhalb des Programmmanagements bis zur ministeriellen „Hebung“ der BIM-Standards durch die zuständige Behörde:

B_Arbeitsweise BIM Artikel
© BIM.Hamburg

Stufe 1: Pilotierung

Die BIM-Standards werden aus der Praxis von den operativ tätigen Realisierungsträgern / Landesbetrieben über BIM-Pilotprojekte entwickelt. Aus den Erfahrungen aus über 35 BIM-Projekten wurde in den letzten 5 Jahren das erforderliche Knowhow aufgebaut, um praxistaugliche BIM-Standards zu entwickeln. Die Auswahl der Projekte obliegt den einzelnen Leitstellen. Die Leitstellen können nach eigenem Ermessen vom Pilot- in BIM-Regelbetrieb übergehen.

Stufe 2: Konsolidierung

Das BIM-Fach Knowhow aus den Pilotprojekten wird in BIM-Leitstellen gebündelt und die Kernerkenntnisse werden für den erfolgreichen Einsatz von BIM konsolidiert. Die BIM-Leitstellen sind i.d.R. BIM-Fachabteilungen der jeweiligen Realisierungsträger mit einem Schwerpunktthema BIM (Bsp. BIM im Tiefbau, BIM im Hafenbau, etc.).

Stufe 3: Skalierung FHH

In der 3. Stufen findet die Skalierung der BIM-Anwendungsempfehlungen für die Freie und Hansestadt Hamburg statt. Die BIM-Anwendungsempfehlungen werden in dieser Stufe aus Best-Practices der BIM-Leitstellen im Rahmen der Standardisierungsprojekte von BIM.Hamburg (vgl. Organigramm in Abb. 3) organisationsübergreifend erarbeitet. Ziel ist die flächendeckende Nutzung dieser Empfehlungen in der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg. Die Erarbeitung erfolgt verwaltungsübergreifend in cross-funktionalen Projektteams, die in einem Programm gebündelt werden.

Stufe 4: Verfügung der BIM-Standards

Für die verbindliche Einführung der BIM-Anwendungsempfehlungen bedarf es der hoheitlichen Einführung über etablierte ministerielle Prozesse. Der Prozess zur Hebung der BIM-Anwendungsempfehlungen zu verbindlichen Standards bleibt dabei in der Hoheit der zuständigen Behörde:

  • Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) z.B. über Rundschreiben des Ingenieurbaus, Straßenwesens, Vertragswesens und zusätzlicher technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg.
  • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) z.B. über Vorschriften und Richtlinien des Hochbaus sowie der VV Bau sowie der Digitalisierung ministerieller Prozesse, Bsp. Digitaler Bauantrag. 
  • Statische Prüfstelle Hafen z.B. über ZTV im Hafenbau.
  • Etc.

Darüber hinaus erfolgt durch die zuständigen Behörden eine Evaluation des Änderungsbedarfs der jeweiligen Fachvorschriften infolge BIM. Für BIM im Landeshochbau und den zentralen Grundsatzfragen des Bauwesens (in der VV Bau) wird dies zukünftig vom Baukompetenzzentrum der BSW wahrgenommen.

Eine detaillierte Vorstellung der Organisation und Arbeitsweise von  BIM.Hamburg ist folgendem Video zu entnehmen.